Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Kfz-Versicherung für Reisende

Unter dem Begriff Kfz-Versicherung wird im Allgemeinen die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge verstanden, ohne die keine Zulassung des Fahrzeuges für den Verkehr möglich ist. Diese Vorschrift gilt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Reisende sollten jedoch beachten, dass sich die genaue Gesetzeslage von Land zu Land unterscheidet. Wer im Ausland mit einem Leihwagen unabhängig mobil sein möchte, tut daher gut daran, sich im Voraus über die geltenden Bestimmungen zu informieren und eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Die Kfz-Versicherung in Deutschland

In Deutschland müssen Sie seit 2002 bei der Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeuges die eVb-Nummer angeben, um die Zulassung für den Straßenverkehr zu erhalten. Die Abkürzung eVb steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Über die Nummer wird überprüft, dass Ihr Fahrzeug, die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung hat. Sie benötigen sie auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters, einem Wechsel der Versicherung und jeder Ummeldung des Fahrzeuges.

Versicherungswechsel werden in Deutschland relativ häufig durchgeführt, da es oft deutliche Preisunterschiede zwischen unterschiedlichen Anbietern gibt. Versicherungsbeiträge steigen mit der Zeit zum Beispiel aufgrund des Alters des Fahrzeuginhabers . Dadurch kann die bestehende Versicherung weniger günstig werden, als die eines anderen Anbieters. Die tatsächliche Höhe der Versicherungsbeiträge ist aber von der Schufa Überprüfung abhängig, weshalb es ratsam ist, sich ein konkretes Angebot zu holen, bevor man die alte Versicherung kündigt.

Kfz-Versicherung für das Ausland

Wer häufig verreist und im Ausland mit Leihwägen unterwegs ist, tut gut daran eine Kfz-Versicherung abzuschließen, die auch eine sogenannte Mallorca-Police enthält. Auch der Leihwagen muss zwar über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, diese muss jedoch nur den Vorschriften des Zulassungslandes entsprechen. Dabei gibt es selbst innerhalb der EU oft große Unterschiede, die unter anderem auch die Deckungssumme der Versicherung betreffen.

Die Deckungssumme ist die Höhe des Betrages, den die Versicherung im Fall eines Unfalles bezahlt. Ist der tatsächliche Schaden höher als dieser Betrag, müssen Sie den Rest aus Ihrer eigenen Tasche begleichen. Die Mallorca-Police deckt den Differenzbetrag zwischen der ausländischen Kfz-Versicherung und dem in Deutschland üblichen Betrag ab und stellt so die gewohnte finanzielle Sicherheit wieder her.

Informieren Sie sich aber vor der Reise trotzdem über die im Reiseland geltenden Bestimmungen zur Kfz-Versicherung. In manchen Ländern sind hier zusätzliche Vorschriften zu beachten. So müssen Sie zum Beispiel in Italien und Portugal eine Versicherungsbestätigung an der Frontscheibe des Wagens anbringen.

powered by Cybernex GmbH | Datenschutzerklärung