Oh Schreck: die Familie hat soeben im Flieger Platz genommen, die Vorfreude auf den Urlaub ist riesengroß, da stellt der Jüngste entsetzt fest: „Mein Teddy ist weg!“ Was nun? Dass das geliebte Kuscheltier in den Ferien fehlen wird, ist schlimm genug. Sicher zu wissen, dass der Teddy bis zur Rückkehr der Familie gut aufgehoben ist, kann da schon für enorme Erleichterung sorgen. Er verbringt halt seinen „Urlaub“ diesmal im Fundbüro des Frankfurter Flughafens.
Die Sommerferien sind zu Ende und bekanntlich heisst es: nach den Ferien ist vor den Ferien. Schnellbucher werden mittlerweile mit Schnäppchenpreisen angelockt und wer erst kurzfristig bucht, kann, muss aber nicht in den Genuß eines attraktiven Angebotes gelangen. Der Individualurlauber reist deshalb oft in einem Charterflug einer bekannten Airline oder eines Reiseveranstalters. Doch es geht auch anders: Individuelle "Charterflüge für Gruppen".
Fluggäste haben nicht nur bei Annullierungen und erheblichen Verspätungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sondern auch bei einer Vorverlegung. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof. Denn auch eine Vorverlegung kann bedeuten, dass die Fluggesellschaft die ursprüngliche Flugplanung aufgibt.